AGB-TOP CLEAN CARD Stand 07/2020

AGB's


Bitte lesen Sie sich die AGB's durch

AGB - TOP CLEAN CARD

 

  • Dieser Vertrag kommt zwischen Ihnen als Kunde und der TOP CLEAN CARD GmbH zustande. Für künftige Aufträge zahlen Sie eine Jahresgrundgebühr (Stand 01.03.2017) in Höhe von 25 €. Als Nachweis erhalten Sie die TOP CLEAN CARD. Die Jahresgrundgebühr für die TOP CLEAN CARD wird Ihnen von Ihrem Konto dafür zu Beginn eines Vertragsjahres abgebucht. Die TOP CLEAN CARD Jahresgrundgebühr ist jährlich einmal zu entrichten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern der Vertrag nicht zwei Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertragsbeginn ist das Datum der Anmeldung. Sie können die TOP CLEAN CARD jederzeit kündigen. Bei einer Kündigung wird die Jahresgrundgebühr nicht zurückgerechnet.

 

  • Die TOP CLEAN CARD muss bei Abgabe der Kleidung unaufgefordert vorgelegt werden. Wird ein Betrag im Nachgang bezahlt, so muss die TOP CLEAN CARD auch bei Abgabe schon vorgelegt werden.           

 

 

  • Die Bezahlung der Aufträge erfolgt bei der Abgabe des Ware und kann nach Wahl bar oder bargeldlos beglichen werden. Die Preise hierfür basieren auf der aktuellen jeweiligen Preisliste der Akzeptanzstelle und sind 20 % unter den Preisen, die der Kunde ohne eine TOP CLEAN CARD entrichten müsste. Alle Fremdarbeiten sind Leistungen, welche in der Regel nicht durch die TOP CLEAN CARD Akzeptanzstelle selbst erbracht werden, sondern von externen Zulieferern. Bei welchen Preisen die 20 % Rabatt gelten finden Sie in der Preisliste der Akzeptanzstelle der TOP CLEAN CARD. Für die Preisgestaltung ist die jeweilige Akzeptanzstelle selbst zuständig.   

 

  • Die Lastschrift der Aufträge erfolgt durch die TOP CLEAN CARD GmbH oder durch Drittanbieter oder wird in bar durch den Kunden entrichtet. Die Abbuchung der Beträge erfolgt in der Regel zweimal monatlich, zum 1. und zum 15. des Monats. Die Erteilung der Einzugsermächtigung ist somit Vorraussetzung für die Ausstellung der TOP CLEAN CARD.   

 

  • Die TOP CLEAN CARD ist immer personengebunden und kann nicht auf andere Personen übertragen werden. Jeder Mitarbeiter der Akzeptanzstelle ist befugt die Unterschrift mit dem Abbuchungsauftrag zu vergleichen.                                                                                                           
  • Sie verpflichten sich, bei der Inanspruchnahme der Karte für eine entsprechende Deckung Ihres Bankkontos zu sorgen. Sollte ein Betrag durch Nichtdeckung Ihres Bankkontos nicht abgebucht werden können, wird die Karte vorläufig gesperrt und im nächsten Abrechnungsrhythmus zuzüglich der Gebühr für die Rücklastschrift erneut von Ihrem Bankkonto eingezogen. Kann der Betrag im Folgemonat erneut nicht abgebucht werden , wird die TOP CLEAN CARD fristlos gekündigt. Die entstandenen Reinigungs- und Bearbeitungskosten sowie Artikelkosten bleiben hiervon unberührt.

 

  • Eine Preiserhöhung bis zu 5 % berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung der TOP CLEAN CARD.                                                                         
  • Bei Verlust der TOP CLEAN CARD ist das Büro der TOP CLEAN CARD sofort zu informieren. TOP CLEAN CARD haftet nicht für Schäden die durch Dritte verursacht werden. Die Karte wird ohne weitere Kosten gesperrt. Für eine neue Karte wird Ihnen ein Kostenbeitrag von 20 € berechnet. Der Antrag auf Neuausstellung der Karte berechtigt die TOP CLEAN CARD gleichzeitig zum Einzug dieses Betrages im SEPA-Lastschriftverfahren vom angegebenen Konto.                                                           
  • Als TOP CLEAN CARD-Kunde werden Sie exclusiv über aktuelle Angebote und News der Akzeptanzstelle informiert. 

 

  • Die angegebenen Daten werden nur für interne Zwecke verwendet. Stand 07/2020

 

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