Die technische Sicherheitseinrichtung auf einen Blick
- Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen; §146 AO
- alle elektronischen Kassensysteme müssen Auftragsdaten auf einem verschlüsselten Chip speichern und jederzeit auslesbar sein
- Manipulationsschutz; Kassendaten werden signiert und verschlüsselt
- Anschluss per USB Port
- verpflichtend ab 01.01.2020 (Ausführung muss bis 30.09.2020 erfolgen)
- Siehe Anwendererlass Bundesfinanzministerium der Finanzen zu § 146a AO